Das Amt des Notars
Die Beurkundungstätigkeit eines Notars ist bei besonders komplizierten und folgenreichen Geschäften vorgeschrieben. Durch die Beratung und Belehrung des Notars werden Sie davor geschützt, nicht gewünschte Rechtsfolgen herbeizuführen oder für Sie nicht überblickbare Risiken einzugehen. Gleichgültig, ob Sie eine Immobilie kaufen, eine Gesellschaft gründen, ein Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen, der Notar ist ein Spezialist auf diesen Gebieten und berät Sie ausführlich und gerne.
Solche wichtigen Rechtsgeschäfte sind Vertrauenssache. Damit - bei mehreren Vertragsparteien - alle Beteiligten dem Notar vertrauen können, ist dieser - anders als ein Rechtsanwalt - zur Neutralität verpflichtet. Er berät beide Vertragsteile gleichermaßen und sorgt für eine faire und ausgewogene Vertragsgestaltung. Die Rheinische Notarkammer und die Justizverwaltung wachen über die zuverlässige und neutrale Amtsführung des Notars. Daher können Sie darauf vertrauen, dass Sie umfassend über die rechtlichen Vorteile und Nachteile eines notariellen Rechtsgeschäfts aufgeklärt werden.
Der Notar gewährleistet Ihnen Rechtssicherheit und dient dem Verbraucherschutz!
Bei der Auswahl brauchen Sie keine Rücksicht auf die Belegenheit des in der Verhandung betroffenen Gegenstandes (z. B. des Grundstücks oder des Firmensitzes) zu nehmen. Die Amtstätigkeit eines Notars ist insoweit unbeschränkt. Vielmehr können wir Verträge beurkunden und abwickeln sowie gesellschaftsrechtliche Beratung für Unternehmen im gesamten Bundesgebiet wahrnehmen.