Unternehmensnachfolge
Die Führung eines Unternehmens bedeutet Verantwortung. Auch ein junger Unternehmer muss Vorbereitungen treffen, damit im Fall seines Ablebens oder einer schweren Erkrankung das Unternehmen handlungsfähig bleibt. Den Kindern soll die Möglichkeit erhalten bleiben, das Lebenswerk der Eltern fortzusetzen. Ein Unglücksfall darf nicht zu einem Fiasko für Unternehmen und Familie werden. Mit Testamten, gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und General- und Vorsorgevollmachten, die auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmers zugeschnitten sind, können wir helfen.
Der Übergang des Unternehmens in die nächste Generation muss dabei frühzeitig geplant werden, um alle Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.Fällt das Unternehmen etwa an eine Erbengemeinschaft aus Ehegatte und Kindern, kann Uneinigkeit zwischen den Erben über die Betriebsfortführung die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit blockieren. Es drohen Auseinandersetzungs- und Abfindungsansprüche einzelner Erben. Fällt das Unternehmen mangels lebzeitiger Nachfolgeregelung in den Nachlass, kommen evtl. Pflichtteilsansprüche übergangener Abkömmlinge oder enterbter Personen in Betracht. Nur durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen kann rechtliches und wirtschaftliches Unheil vermieden werden.