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FAMILIENRECHT Themenbild - Ehe & Familie
Ehevertrag | Scheidungsfolgenvereinbarung | Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Ehe, Partnerschaft & Familie

Ehen werden aus Liebe geschlossen. Ein Ehevertrag wird häufig als unromantisch angesehen. Im Fall der Trennung führen die gesetzlichen Bestimmungen aber häufig zu Ergebnissen, die die individuellen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Wer sich nicht informiert und vorsorgt, kann böse Überraschungen erleben. Wir beraten Sie daher über die rechtlichen Folgen der Ehe. Passen diese nicht zu Ihren persönlichen Lebensverhältnissen, entwerfen wir einen maßgeschneiderten Ehevertrag. Auch während der Ehe können Vereinbarungen getroffen und abgeändert werden.

Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Da die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung in diesem Fall grundsätzlich nicht gelten, empfiehlt es sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Immobilie gemeinsam erworben werden soll.

Auch gleichgeschlechtliche Paare können den Bund fürs Leben eingehen. Auch hier empfiehlt sich regelmäßig eine vertragliche Regelung in Form eines Ehevertrags.

Scheitert der Versuch eines gemeinsamen Lebens, erschweren verletzte Gefühle häufig eine einvernehmliche Trennung. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ist jedoch schneller und preiswerter als eine lange Auseinandersetzung vor dem Scheidungsrichter. Als Notare vermitteln und beraten wir Sie in dieser schwierigen Lage unparteiisch über die Ausgestaltung der Scheidungsfolgenvereinbarung.