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FAMILIENRECHT Themenbild - Ehe & Familie
Ehevertrag | Scheidungsfolgenvereinbarung | Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Ehepartner können die wesentlichen Fragen der Scheidung durch notariellen Vertrag regeln. Das Familiengericht kann dann die Scheidung in einem vereinfachten Verfahren aussprechen. Die einverständliche Scheidung erspart Zeit und Kosten.

Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er wird darauf achten, dass derjenige Ehepartner, der in finanziellen Dingen unerfahren ist, nicht benachteiligt wird. Der Notar wird falsche Vorstellungen der Beteiligten zurechtrücken und dabei stets seine Neutralität wahren. Durch ein offenes und intensives Beratungsgespräch beim Notar können Probleme, die sonst oft zu jahrelangen Scheidungsverfahren führen können, in angemessener Zeit und in einer für beide Ehepartner ausgewogener Weise gelöst werden.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder, der Ehegattenunterhalt, die künftige Benutzung der ehelichen Wohnung, und die Verteilung des Hausrates zu regeln. Daneben sollte die Aufteilung des Vermögens bestimmt werden. Wichtig ist dies bei im gemeinsamen Eigentum stehenden Häusern und Aktiendepots. Die Aufteilung der gemeinsamen Verbindlichkeiten und der jeweiligen Rentenansprüche ist für den zukünftigen Frieden unter den Geschiedenen ebenfalls empfehlenswert.