Vorsorgevollmachten
Ein schwerer Unfall oder eine Krankheit können Sie jederzeit in ein Abhängigkeitsverhältnis führen. Wenn Sie in diesem Fall nicht mehr selber handeln können und keine Vorsorge getroffen haben, kann das Gericht für Sie einen Betreuer einsetzen. Die Person des Betreuers bestimmt das Gericht. Es ist nicht an Vorschläge des Betroffenen oder seiner Angehörigen gebunden.
Wollen Sie dies verhindern, können sie mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauen bevollmächtigen. In dieser Vollmacht können Sie regeln, dass diese Person sowohl Ihre vermögensrechtlichen (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall, Bankgeschäfte etc.) als auch Ihre persönlichen Angelegenheiten (Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, Einsicht in die Krankenakte etc.) regeln darf.
Verschiedentlich werden Formulare angeboten, die angeblich alles Notwendige regeln. Aber ein Formular ist nicht auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten. Es zeigt nicht auf, welche anderen Möglichkeiten noch bestehen. Nutzen Sie daher unser Fachwissen. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht. Durch ein von der Bundesnotarkammer eingerichtetes Vorsorgeregister wird sichergestellt, dass die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch zur Anwendung kommt.