Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung enthält Anweisungen an den Arzt für eine medizinische Behandlung bei schweren und schwersten Krankheiten. In ihr kann unter anderem geregelt werden, in welchem Umfang in solchen Fällen Körperfunktionen künstlich aufrecht erhalten werden sollen, ob Transplantationen vorgenommen werden und in welchem Umfang Maßnahmen der passiven Sterbehilfe gestattet sein sollen. Die Patientenverfügung wird (missverständlich) auch Patiententestament genannt, obwohl es sich nicht um ein Testament im Rechtssinne handelt.
Eine Patientenverfügung bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Die Praxis zeigt jedoch, dass Ärzte eine notarielle Patientenverfügung eher beachten als privatschriftlich ausgefüllte Formulare, wie sie in der Apotheke erhältlich sind oder aus dem Internet geladen werden können. Die notarielle Mitwirkung erbringt den Nachweis, dass sich der Verfügende nach reiflicher Überlegung und erfolgter Beratung zu diesem Schritt entschieden hat und Zweifel an seinem wirklichen Willen nicht bestehen. Zudem bietet sich an, die Patientenverfügung in die notarielle Urkunde, in der einer Vertrauensperson eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt wird, aufzunehmen und den Bevollmächtigten zu beauftragen, die Patientenverfügung gegenüber Ärzten durchzusetzen.