Sonstige Lebensgemeinschaften
Über 3 Millionen Menschen leben in Deutschland ohne einen Trauschein zusammen.Diese Beziehungen sind mehr als etwa eine bloße Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft. Die Partner wollen häufig gegenseitig in den Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen. Es entsteht ein Geflecht persönlicher und vermögensmäßiger Beziehungen.
Auch hier empfiehlt sich ein Partnerschaftsvertrag, um beiden Seiten hinreichend abzusichern. Folgende wichtige Gründe können in den Vereinbarungen der einzelnen Paare eine Rolle spielen, müssen dies aber nicht unbedingt:
- Die Eigentumsverhältnisse der Partner
- Regelungen über die gemeinsame Wohnung
- Haushaltsführung und Hausrat
- Vollmachten im Falle des Todes, schwerer Krankheit oder längerer Abwesenheit des Partners
- Ausgleich von Aufwendungen, Schenkungen und Verbindlichkeiten im Falle der Trennung
- Unterhalt und Versorgung der Partner
- Unterhalt und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
- Verfügungen von Todes wegen