Eigentumswohnung
Der Kauf einer Eigentumswohnung stellt sich rechtlich wesentlich komplexer dar als der Kauf eines Hauses. Denn der Wohnungseigentümer kann in seiner Wohnung nicht so schalten und walten wie ein Hauseigentümer. Die Grenzen des Eigentums sind in der sogenannten Teilungserklärung festgelegt, die bestimmt, welche Räume den einzelnen Wohnungen als Sondereigentum zugeordnet sind. Der Rest des Gebäudes und die Freiflächen stehen grundsätzlich allen Wohnungseigentümern als gemeinschaftliches Eigentum zu, sofern nicht Sondernutzungsrechte eingeräumt wurden. Die sogenannte Gemeinschaftsordnung regelt schließlich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und das Verhältnis zwischen diesen und dem Verwalter.
Kosten
Notargebühren können nicht nach dem Belieben des Notars erhoben oder verhandelt werden, sondern richten sich streng nach dem Gesetz. Maßgebend ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, das im gesamten Bundesgebiet gilt. Für die gleiche notarielle Tätigkeit fallen daher bei jedem Notar grundsätzlich die gleichen Gebühren an.
Die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, bei einem Kaufvertrag mithin nach dem Kaufpreis. Darin sind die Beratung und die Erstellung des Entwurfs einschließlich Änderungen enthalten. Für die Überwachung von Kaufpreisfälligkeit und Eigentumsumschreibung fallen Nebengebühren an. Hinzu kommen in der Regel noch geringe Auslagen für Kopien, Porto und Telefon sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.