Erbauseinandersetzung
Liegt kein eindeutiges notarielles Testament vor, führt die Umsetzung des Erblasserwillens in vielen Fällen zu Schwierigkeiten. Die Erben müssen sich über die Aufteilung des Erbes einigen. Die Einschaltung des Notars als neutralen Dritten hat sehr häufig streitvermeidende Wirkung. Wir entwerfen die Erbauseinandersetzungs-Vereinbarung für Sie. Weiter helfen wir bei der Erfüllung von Vermächtnissen und der Durchführung von Teilungsanordnungen.