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GESELLSCHAFTSRECHT Themenbild Unternehmen
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Aktiengesellschaft

In den letzten Jahren erfreut sich die Aktiengesellschaft zunehmender Beliebtheit. Vorteil gegenüber der GmbH ist, dass die Aktien formlos übertragen werden können. Eine notarielle Beurkundung der Anteilsabtretung ist nicht erforderlich. Ferner können Mitarbeiter des Unternehmens über Belegschaftsaktien an der Gesellschaft beteiligt werden und für einen späteren Börsengang ist bereits vorgesorgt.

Die AG bringt aber auch eine Reihe von Nachteilen mit sich: Neben dem Vorstand der AG, welcher die Geschäfte leitet, gibt es einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe einer internen Kontrollinstanz, die bei einer Reihe grundlegender Entscheidungen zu beteiligen ist. Hierbei erweist es sich oft äußerst schwierig, geeignete Personen für den Aufsichtsrat zu finden.

Das Aktienrecht, das auf große Unternehmen zugeschnitten ist, beinhaltet viele Regelungen für den Schutz kleinerer Aktionäre. Es gibt daher zahlreiche formalistischer Bestimmungen. Die ordnungäße Einberufung, Durchführung und Protokollierung einer Hauptversammlung ist für einen juristischen Laien daher nahezu unmöglich. Eine permanente juristische Beratung ist daher notwendig. Dies führt dazu, dass die AG eine im Vergleich zur GmbH sehr kostenintensive Rechtsform ist. Schließlich gewährt das Aktienrecht nur wenig Gestaltungsfreiheit. Eine "maßgeschneiderte Satzung" kann daher - anders als bei der GmbH - häufig nicht verabschiedet werden.

Die Gründung einer AG erfolgt durch notarielle Beurkundung. Wegen der formalen Vorgaben des Aktiengesetzes, die bei der Gestaltung der Satzung nur wenig Spielraum lassen, werden die Satzungsregelungen häufig nicht für ausreichend erachtet, so dass ergänzende Regelungen in einem Aktionärsvertrag, auch Poolvereinbarung genannt, getroffen werden.