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GESELLSCHAFTSRECHT Themenbild Unternehmen
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GmbH

Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform in Deutschland. Durch die Gründung einer GmbH kann die Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Grundsatz ausgeschlossen werden. Damit wird das persönliche Risiko der Unternehmertätigkeit begrenzt, wenn auch die Banken für die von ihnen gewährten Kredite regelmäßig die Übernahme der persönlichen Haftung von Seiten der Gesellschafter und Geschäftsführer verlangen.

Das Recht der GmbH ist äußerst flexibel, so dass im Gesellschaftsvertrag individuelle Vorstellungen berücksichtigt werden können. Beispielsweise kann zum Geschäftsführer auch jemand ernannt werden, der nicht Gesellschafter ist sog. Fremdgeschäftsführung). Auf diese Weise können Sie engagierte und sachverständige Personen in Ihr Unternehmen an führender Position einbinden, ohne sie an der Gesellschaft beteiligen zu müssen. Wer eine private Altersvorsorge betreibt, kann diese steuerlich geltend machen.

Die Nachteile der GmbH liegen zum einen im Erfordernis eines Mindestkapitals von 25.000,00 Euro und einem jährlichen Kostenaufwand für Bilanz, Buchhaltung und Steuererklärung. Zum anderen können sich steuerrechtliche Nachteile daraus ergeben, dass die GmbH selbst der Körperschaftssteuer unterliegt: Anders als etwa bei der Kommanditgesellschaft können Verluste der GmbH nicht mit anderen Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden. Unter Umständen ist daher ratsam, eine GmbH & Co.KG zu gründen. Auch bei der Erbschaftssteuer sind Steuernachteile möglich. Sie sollten daher in jedem Fall den Rat eines Steuerberaters einholen.

Die Gründung einer GmbH bedarf der notariellen Beurkundung. Gemeinsam mit der eigentlichen Gründung wird die Satzung verabschiedet und eine erste Gesellschafterversammlung abgehalten, in welcher der Geschäftsführer bestellt wird.

Regelmäßig sollte der Gesellschaftsvertrag genau festlegen, ob die Geschäftsanteile frei veräußerlich sein bzw. ob Vorkaufsrechte bestehen sollen, wie hoch die Abfindung bei Ausscheiden eines Gesellschafters ist und was geschieht, wenn ein Gesellschafter verstirbt. Der Notar berät Sie ausführlich über alle diese Fragen sowie über Probleme im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH.